Rezepte
Liebe Patientinnen,
wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass quartalsbezogene Rezepte (Bedarf über drei Monate) nur einmal pro Quartal ausgegeben werden können.
Haben Sie im Quartal bereits ein Kassenrezept erhalten, dann kann das nächste Rezept auch erst im neuen Quartal ausgestellt werden.
Stichtage für die Neuausgaben sind der 01.01., der 01.04., der 01.07. und der 01.10. .
(dies ist eine Verpflichtung im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes im Gesundheitssystem)
Wir bitten um Verständnis.
Ihr gynäkologisches Praxis-Team
Sie können Ihre Rezepte zu den bekannten Öffnungszeiten bei uns persönlich abholen. Eine Vorbestellung per Mail oder Telefon ist nicht mehr erforderlich, da die Rezepte erst bei Abholung erstellt werden.
Bitte denken Sie an Ihre Versichertenkarte.